Intensivkurs
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU

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Neues Produkthaftungsrecht in Europa

Erfahren Sie in diesem Intensivkurs, wie sich die Produkthaftungsvorschriften in der EU ändern und wie sich diese auf die Schweizer Hersteller, Importeure und Händler, sowie Entwickler von Software und KI auswirken. Machen Sie sich mit den Verordnungs- und Richtlinienentwürfe der EU vertraut und erfahren Sie anhand der entsprechenden einzelnen spezifischen Vorgaben mittels einzelner Fallbeispiele wie diese auf verschiedene Branchen angewendet werden können.

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Erhalten Sie einen ersten Ein- und Überblick und sehen Sie sich die Aufzeichnung des einstündigen Webinars vom 26. Januar 2023 mit lic.iur. Hans-Joachim Hess an.
Hier geht es zur Aufzeichnung des Webinars.  

Intensivkurs: Detailwissen an zwei einzeln buchbaren Kurstagen

KURSTAG 1 (6. September 2023)

Neue Produktesicherheitsverordnung
+ Neue Anforderungen für die Sicherheitsvorgaben: Cyber-Security und Künstliche Intelligenz
+ Neu: Geltung auch für Angebot von Produkten online und im Fernabsatz
+ Erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler und Online-Marktplätze
+ Strengere Meldepflichten gegenüber den Behörden
+ Neue Vorschriften für die Durchführung von Rückrufen und Warnungen
+ Neue Kompetenzen für die EU-Kommission für das Erlassen von Normen

Neue Produkthaftungsrichtlinie
+ Haftung neu für Software und Künstliche Intelligenz 
+ Haftung neu für Kreislaufwirtschaft bei Produktveränderung und Wiederaufbereitung
+ Haftung für Datenverlust
+ Digitale Dienste: Fehlerhafte Software Updates und Upgrades 
+ Zwang zur Offenlegung von Informationen (Herausgabe von Beweismitteln)
+ Verschärfte Haftung für Online-Marktplätze (EU-Präsenz einer haftbaren Person)

KURSTAG 2 (7. september 2023)

Neue Cybersicherheitsverordnung
+ Haftung für Produkte mit digitalen Elementen (ganzer Lebenszyklus)
+ Welche Produkte fallen unter die Vorschriften?
+ Formelle und materielle Anforderungen 
+ Pflichten der Wirtschaftsakteure
+ Verhältnis zu anderen EU-Produktrechtsvorschriften

Neue Maschinenverordnung und Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) 
+ Anpassung an den New Legislative Framework – was bedeutet das für die Marktteilnehmer formell und materiell?
+ Strengere Nachmarktpflichten für alle Maschinenhersteller (Meldepflicht nun auch im B2B)  
+ Mobile Dokumentation als digitales Papier?
+ Konformitätserklärung online
+ „Wesentliche“ Veränderung einer Maschine – neu geregelt
+ Verhältnis Maschinenverordnung zur KI-Verordnung
+ Was ist „Künstliche Intelligenz“?
+ Verantwortung und Haftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
+ Gefährdungshaftung für künstliche Intelligenz
+ Herausforderung für die Entwicklung der Robotik und die Vernetzung digitaler Systeme

Informationen zur fachlichen Leitung

Hess_Hans-Joachim_118x125.pnglic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.

Schon  während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und –sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Warum dieser Intensivkurs wichtig ist

Durch die rasanten Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie hat die Europäische Union kürzlich zahlreiche neue Regelungen zur Verantwortung und Haftung in diesem Technikbereich ausgearbeitet, die zu einer spürbaren Verschärfung der bestehenden Vorschriften führen und neu auch für Software, Künstliche Intelligenz (KI), Kreislaufwirtschaft und Online-Marktplätze gelten werden.

Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung in fast allen Produktbereichen wird eine grosse Zahl von Wirtschaftsakteuren, die bisher nicht betroffen waren, durch die geplante Verordnung betroffen sein. Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist von 12 Monaten vor ab Inkrafttreten vor. Daher ist es wichtig, sich schon jetzt mit den geplanten Regelungen auseinanderzusetzen.  Doch bereits heute sind diese Regelungen zu einem grossen Teil schon zu beachten, denn sie sind bereits Inhalt des gegenwärtigen unternehmerischen Produktsicherheitsdispositivs und der gesetzlich geforderten Produkt-Compliance. 

Zeitlicher Ablauf an beiden Kurstagen

08:30 Kursbeginn
10:00 Kurze Kaffeepause
12:00 Gemeinsames Mittagessen
13:00 Fortsetzung Kurs
15:00 Kurze Kaffeepause
16:30 Kursende

Veranstaltungstip: Online-Crashkurs zum Schweizer Produktesicherheitsrecht

Im Rahmen unseres Crashkurses "Das Schweizer Produktesicherheitsrecht" erhalten Sie praxisnahe Einblicke.
Mehr Informationen dazu

Teilnahmezertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten nach Absolvierung des Intensivkurses ein detailliertes persönliches Teilnahmezertifikat. Mit diesem Weiterbildungsnachweis belegen Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse.
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Kursunterlagen

2023
2023

01_EU-Produktsicherheitsverordnung_9-2023_Teil 1.pdf
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02_EU-Produktsicherheitsverordnung_9-2023_Teil 2.pdf
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03_Produktsicherheitsverordnung.pdf
Ansehen
04_Produkthaftungsrichtlinie_Entwurf-EU.pdf
Ansehen
05_CybersicherheitsVO_T 1.pdf
Ansehen
06_CybersicherheitsVO T 2.pdf
Ansehen
07_EU-MaschVO_20231230.pdf
Ansehen
08_KI_VO_Begründung und Artikel.pdf
Ansehen
09_KI_VO_Anhänge.pdf
Ansehen
10_ComplianceBerater_1-2023.pdf
Ansehen
11_aktuelleTechnik_neue Maschinenverordnung.pdf
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CB_01_02_23_Beitrag_Hess.pdf
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Doku_Webinar_2023-01-26.pdf
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