Intensivkurs
Die neue Maschinenverordnung der EU 

12.06.2024
Zürich
10.09.2024
Zürich

Darum geht es

Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Union die EU-Maschinenverordnung verabschiedet. Die neuen Vorschriften sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich und Ihre Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können, die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird noch 2-3 Jahre gültig sein.

Die Schweiz wird sich nach Auskunft des SECO im Laufe des Jahres mit der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung beschäftigen und will die Schweizer Maschinenverordnung bis zum 20. Januar 2027 angepasst haben. Allerdings wird den Schweizer Maschinenherstellern dann die Übergangsfrist stark verkürzt, was eine Überprüfung der bereits geltenden EU-Rechtslage schon heute notwendig macht, egal, ob Maschinen in der Schweiz oder in der EU vertrieben werden.

Die zu ergreifenden Massnahmen stellen erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind: 
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler 

Inhalte des Intensivkurses

Gründe für die neuen Maschinenverordnung

+ Konzept der Maschinenverordnung
+ Mögliche Fallstricke
+ Vorteile gegenüber der heutigen Richtlinie

Details zur Maschinenverordnung der EU

+ Unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
+ Security Aspekte
+ Sichere Integration von KI-Systemen
+ Software als Sicherheitsbauteil?
+ Digitale Betriebsanleitungen mit der Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage
+ Bedeutung von Vertriebsmitteln  wie zum Beispiel Katalogen, Broschüren, Datenblättern und Anwenderhandbüchern
+ Konformitätsbewertungsverfahren: Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie
+ Bedeutung für die Maschinenindustrie 
+ Umsetzung und Übergangsfrist

Vorbereitung auf die neue Maschinenverordnung

+ Vorbereitende Massnahmen
+ Notwendige Anpassungen
+ Organisatorische Besonderheiten

Informationen zur fachlichen Leitung

Hess_Hans-Joachim_118x125.pnglic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.

Schon  während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und –sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Zeitlicher Ablauf

08:45 Willkommenskaffee
09:00 Kursbeginn
10:30 Kurze Kaffeepause
12:00 Gemeinesames Mittagessen
13:00 Fortsetzung Kurs
14:30 Kurze Kaffeepause
17:00 Kursende

Teilnahmezertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten nach Absolvierung des Intensivkurses ein detailliertes persönliches Teilnahmezertifikat. Mit diesem Weiterbildungsnachweis belegen Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse.
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Kursunterlagen

17.01.2024

01_Praesentation_Maschinenverordnung der EU und Produktsicherheitsverordnung.pdf
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02_Compliance Berater_Artikel.pdf
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