Crashkurs:
Die neue Maschinenverordnung der EU
und ihre Auswirkung auf Schweizer Unternehmen

Neue Termine sind in Planung.
Bitte kontaktieren Sie uns www.vereon.ch/kontakt

Darum geht es

Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Union die EU-Maschinenverordnung verabschiedet. Die neuen Vorschriften werden im Juni 2023 in Kraft treten. Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich und Ihre Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können, die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird noch 2-3 Jahre gültig sein.

Allerdings stellen die zu ergreifenden Massnahmen auch erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind: 
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler 

Inhalte des Crashkurses

Im dreistündigen Crashkurs «Die neue Maschinenverordnung der EU» wird lic. iur. Hans-Joachim Hess die neu EU-Maschinenverordnung erläutern und zwingende Anpassungsmassnahmen für die betroffenen Wirtschaftsakteure darstellen. Ausserdem werden mögliche Szenarien unter Berücksichtigung des Rahmenabkommens CH/EU für Schweizer Hersteller und Exporteure in die EU untersucht. 

Vertiefung

Dieses dreistündige Online-Event versteht sich als Einstieg in die neue Maschinenverordnungsthematik und gibt Ihnen erste Einblicke. In einem nächsten Schritt empfehlen wir, die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und freuen uns, Sie im Rahmen unseres eintägigen Intensivkurses begrüssen zu dürfen.
Zum eintägigen Intensivkurs

Informationen zur fachlichen Leitung

Hess_Hans-Joachim_118x125.pnglic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.

Schon während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und –sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Hinweise

Der Anlass wird online über Zoom Webinar stattfinden. Auf unserer Hinweisseite finden Sie einen Link zu einer Zoom Testsession, mit der Sie die Funktionalität Ihres Lautsprechers und Mikrofons testen können.

Der Crashkurs hat einen zeitlichen Umfang von 3 Stunden, inkl. der Möglichkeit Fragen zu stellen.
Der Crashkurs findet von 9:00 bis 12:00 Uhr mit einer kurzen Pause statt.

Teilnahmezertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten nach Absolvierung des Crashkurses ein detailliertes persönliches Teilnahmezertifikat. Mit diesem Weiterbildungsnachweis belegen Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse.
RDG_Zertifikat_Website.png

Kursunterlagen

03.10.2023

01_Praesentation_Neue EU Maschinenverordnung.pdf
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02_EU-MaschVO.pdf
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03_at-aktuelle-technik_Artikel.pdf
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